May 15 / Online Pädagogik Akademie

Nachteilsausgleich erklärt: Was bedeutet das in der Schule?

Ein Kind beherrscht den Stoff, kann das aber wegen einer Behinderung oder Beeinträchtigung nicht so gut zeigen wie andere. Genau da setzt der Nachteilsausgleich an: Er gleicht Nachteile aus, ohne die Anforderungen zu senken.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich passt die Rahmenbedingungen an, unter denen Schülerinnen und Schüler ihre Leistung zeigen.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) beschreibt ihn als besondere Rahmenbedingung, mit der Schüler ihren tatsächlichen Leistungsstand nachweisen können.

Nachteilsausgleich in der Schule: typische Maßnahmen

Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Überblick über häufige Beeinträchtigungen und passende Ausgleiche:
Beeinträchtigung Typische Ausgleichsmaßnahme
Legasthenie / Lese-Rechtschreib-Schwäche Zeitverlängerung, Vorlesefunktion
Sehbehinderung Vergrößerte Materialien, technische Hilfsmittel
ADHS / Konzentrationsstörung Ruhiger Raum, zusätzliche Pausen
Körperliche oder seelische Behinderung Einsatz einer Schulassistenz (Schulbegleiter), barrierefreier Zugang, Schreibhilfen
Chronische Erkrankung Flexible Prüfungstermine, Zeitverlängerung

Wer hat Anspruch auf einen Nachteilsausgleich?

Anspruch haben vor allem Schüler mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder festgestelltem Förderbedarf.
Je nach Bundesland zählen auch Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen dazu.
Bildung ist Ländersache, deshalb unterscheiden sich Voraussetzungen und Verfahren.
Ein Schüler schreibt einen Test

Antrag stellen: So läuft es ab

  1. Gespräch mit Klassenleitung oder Schulleitung suchen.
  2. Antrag stellen, meist durch die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst.
  3. Nachweise einreichen: ärztliche Unterlagen, schulische Einschätzungen oder eine Feststellung des Unterstützungsbedarfs.
  4. Entscheidung durch die Klassenkonferenz oder ein zuständiges Gremium, je nach Bundesland.
  5. Umsetzung im Schulalltag, mit regelmäßiger Überprüfung.
In Hessen zum Beispiel entscheidet die Klassenkonferenz über Gewährung und Dauer, nachdem Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler einen Antrag gestellt haben.

Nachteilsausgleich ist nicht dasselbe wie Notenschutz

Ein Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, unter denen eine Leistung erbracht wird. Die fachlichen Leistungsanforderungen bleiben gleich.
Wird dagegen die Bewertung selbst verändert, spricht man von Notenschutz oder abweichender Leistungsbewertung
In Hessen wird das ausdrücklich unterschieden. Ein reiner Nachteilsausgleich taucht in vielen Bundesländern, etwa NRW, nicht im Zeugnis auf.
Ein Vermerk wird erst nötig, wenn von der Leistungsbewertung abgewichen wird.

Gilt der Nachteilsausgleich auch in Prüfungen?

Ja. Auch bei Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen sind Zeitverlängerung, Hilfsmittel oder andere angepasste Prüfungsbedingungen möglich.
Prüfungen sind rechtlich besonders klar geregelt, deshalb gelten dort oft genauere Vorgaben.
Die KMK beschreibt Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen ausdrücklich als Rahmenbedingung, die eine Beeinträchtigung ausgleicht, ohne das Anforderungsniveau zu senken.

Nachteilsausgleich an der Hochschule

Der Nachteilsausgleich endet nicht mit der Schulzeit. Hochschulen sind gesetzlich verpflichtet, auf die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender Rücksicht zu nehmen, auch bei Prüfungen.
Das betrifft laut Deutschem Studierendenwerk vor allem drei Bereiche: Schreibzeitverlängerung, Hilfsmittel oder Assistenz (z. B. eine Studien- oder Prüfungsassistenz), und eine andere Form der Prüfungsleistung als vorgesehen.
Studierende mit Legasthenie, motorischen Einschränkungen, Seh- oder Hörbehinderung stellen den Antrag meist beim Prüfungsamt, auf Basis der jeweiligen Prüfungsordnung.
Eine Lehrerin hilft einer Schülerin

Nachteilsausgleich, Schwerbehindertenausweis und GdB: nicht verwechseln

Ein zweiter Begriff taucht oft im selben Zusammenhang auf, meint aber etwas anderes: der Nachteilsausgleich für Menschen mit Schwerbehindertenausweis im Erwachsenenleben und im Beruf.
Grundlage ist der Grad der Behinderung (GdB), den das Versorgungsamt in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 feststellt.
Ab einem GdB von 50 gilt eine Schwerbehinderung, dokumentiert im Schwerbehindertenausweis mit sogenannten Merkzeichen.
GdB / Merkzeichen Bedeutung Beispiel-Vergünstigung
GdB 30 oder 40 Leichte bis mittlere Behinderung Gleichstellung mit Schwerbehinderten unter bestimmten Voraussetzungen möglich
GdB ab 50 Schwerbehinderung Schwerbehindertenausweis, besonderer Kündigungsschutz, 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr
Merkzeichen G Erheblich gehbehindert Vergünstigungen im ÖPNV
Merkzeichen H Hilflos Zusätzliche steuerliche und soziale Vergünstigungen
Der besondere Kündigungsschutz greift ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit: Der Arbeitgeber braucht vorher die Zustimmung des Integrationsamts.
Der Nachteilsausgleich in der Schule und über den Schwerbehindertenausweis laufen also über unterschiedliche Stellen und haben unterschiedliche Voraussetzungen, auch wenn der Name gleich klingt.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Nachteilsausgleich = faire Bedingungen, nicht leichtere Aufgaben.
  • Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit der Schule.
  • Notenschutz ist etwas anderes: Dort wird die Bewertung selbst angepasst.
  • Auch an der Hochschule gibt es Nachteilsausgleiche, beantragt beim Prüfungsamt.
  • Der Nachteilsausgleich über den Schwerbehindertenausweis (GdB, Merkzeichen) ist ein eigenständiges Thema für Beruf und Alltag.

Quellen
Kultusministerkonferenz (2024). "Richtlinie für den abschlussbezogenen Nachteilsausgleich", Berlin.  https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_12_11-Rili_NTA.pdf

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (2025). "Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen", Wiesbaden. https://kultus.hessen.de/sites/kultus.hessen.de/files/2026-01/web_ds_vogsv.pdf

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2017). "Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I – Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen", Nordrhein-Westfalen. https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/2-Arbeitshilfe_Sek_I.pdf

Bildungsportal NRW (2026). "Demokratiebildung stärken und Chancengerechtigkeit verbessern", Nordrhein-Westfalen.
https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/demokratiebildung-staerken-und-chancengerechtigkeit-verbessern-17-03-2026
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Er sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler trotz Behinderung, chronischer Erkrankung oder Unterstützungsbedarf faire Bedingungen in der Schule haben. Die Anforderungen bleiben gleich, nur die Bedingungen ändern sich.

Wie beantragt man einen Nachteilsausgleich?

Der erste Schritt ist das Gespräch mit der Schule. Danach folgen Antrag, Nachweise und eine Entscheidung durch die Klassenkonferenz oder ein zuständiges Gremium.

Ist ein Nachteilsausgleich dasselbe wie Notenschutz?

Nein, beim Nachteilsausgleich ändern sich nur die Bedingungen. Beim Notenschutz wird die Bewertung selbst angepasst.

Gilt ein Nachteilsausgleich auch bei Prüfungen?

Ja, auch bei Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen. Dort gelten aber oft genauere Regeln.

Gibt es Nachteilsausgleich auch an der Hochschule?

Ja, Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können beim Prüfungsamt Zeitverlängerung, Hilfsmittel oder eine andere Prüfungsform beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Schwerbehindertenausweis?

Der schulische Nachteilsausgleich betrifft Prüfungsbedingungen. Der Schwerbehindertenausweis regelt Vergünstigungen im Erwachsenenleben, etwa Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. Auch läuft beides über unterschiedliche Stellen.

Wird ein Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt?

In vielen Bundesländern nicht, solange nur die Bedingungen angepasst werden. Ein Vermerk wird meist erst nötig, wenn von der Leistungsbewertung abgewichen wird.